Lasierte Rückleuchten ???

Reparatur für den 24V, technische Fragen zum 16V?

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probe_max
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Lasierte Rückleuchten ???

Beitrag von probe_max » 20 Jul 2008 16:03

Hi Zusammen

und zwar seh ich immer wieder leute mir Schwarz Lasierten Rückleuchten
is das nicht verboten hätte nemlich auch gerne welche ;) gibts da eine
möglichkeit die einzutragen oder so ???

MFG Max

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Hosi-San
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Beitrag von Hosi-San » 20 Jul 2008 16:58

Nein
:hosi: Bild

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Cane GT
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Beitrag von Cane GT » 20 Jul 2008 17:10

aber es gibt firmen die sie dir lasieren , allerdings ist das nicht grad
günstig !!! die machen dann nen lichttest und stellen dir nen gutachten
dafür aus , allerdings hab ich da jetzt auch keine adresse parat , ein
kumpel hat das bei seinem trans am machen lassen !!!

Mfg Cane
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Beitrag von probe_max » 20 Jul 2008 17:16

@cane

das würde ja dann bedeuten das ich dann die dinger praktischer weise
danach vermarkten kann ;) wenn ich dann ein gutachten habe oder muss
man das dann bei jedem neuen paar machen wenn man die lasieren lässt :?:
weil dann kann man ja da durch die unkosten wet machen so zu sagen ;)

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Beitrag von Cane GT » 20 Jul 2008 17:29

muss mit jeder leuchte wieder gemacht werden , denn die lassen ja auch
nur farbe drüber laufen und da ist bei jeder leuchte mehr oder weniger
hängen geblieben !!! also muss jede leuchte wieder zum test !!!

Mfg Cane
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Beitrag von DennisG89 » 20 Jul 2008 18:32

bei meinen alten mazda wurden die lasierten rückleuchten problemlos eingetragen.

hab aber in dingolfing nen strafzettel bekommen (hatte leider keine zusätzlichen
reflektor drauf, sonst hätte ich auch keine strafzettel bekommen, meinte der
polizist in dingolfing, aber er hat die komplette rückleuchte aufgeschrieben).
und die polizei in straubing sagt das dass so schon passt. wenn es eingetragen
ist (laut polizei straubing)


eig. is ned erlaubt aber das is das gleiche wie mit roten blinker, die
meisten poliziesten sagen nix dagegen.

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Beitrag von probe_max » 20 Jul 2008 22:13

cool dann müsste das ja gehen wenn ich nen reflektor hin mache aber
wie hast du die eingetragen bekommen hattest du ein gutachten oder
einzelabnahme oder wie??? :-)

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Beitrag von DennisG89 » 21 Jul 2008 05:54

hab einzelabnahme machen lassen,

garantie kann ich natürlich nicht geben das es eingetragen
wird, am besten davor beim tüv nachfragen

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Jay
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Beitrag von Jay » 21 Jul 2008 08:53

Nur der Vollständigkeit halber: :kurt:

1. es sind gefälschte Gutachten im Umlauf!
2. selbst eine Eintragung ist kein Freibrief!
3. (unter Umständen) kein Versicherungsschutz

Jede Veränderung an der Lichtanlage führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis,
ohne Betriebserlaubnis habt ihr keinen Versicherungsschutz. Wenn euch jetzt
z.B. einer hintenreinsemmelt und behauptet, er hat das Bremslicht nicht gesehen,
weil die Lampen so dunkel sind, wird da natürlich genau geprüft. Entscheidet
dann ein Gutachter (der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft), dass die Leuchten zu
dunkel sind und niemals eintragungsfähig wären, ist deine Eintragung nichtmal
das Papier wert, auf dem sie gedruckt ist. Folglich bleibst du auf den Kosten sitzen,
darfst deinen Schaden und den Schaden am anderen Fahrzeug AUS EIGENER Tasche
bezahlen. Wenn dann noch ein Personenschaden dabei ist:
PROST MAHLZEIT!!!
Viele Grüße,
Jay
@WORK... :schrauben:
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Beitrag von Solidsnaker » 21 Jul 2008 19:59

Jay hat geschrieben:Nur der Vollständigkeit halber: :kurt:

1. es sind gefälschte Gutachten im Umlauf!
2. selbst eine Eintragung ist kein Freibrief!
3. (unter Umständen) kein Versicherungsschutz
Punkt 2 seh ich aber ganz anders.
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Erster User der explizit auf Forumsregeln hingewiesen wurde :D

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Beitrag von probe_max » 21 Jul 2008 20:16

hab ich auch gedacht wenn das eingetragen is dann dürfte es doch keine probleme :?
warum sollte es dann noch probleme geben klärt mich auf bitte :anbet:

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Beitrag von Lord Nikon » 21 Jul 2008 20:43

:-) wenn du ein Beamten erwischt der das nicht glaub kann der ein
Nachprüfung verlangen sollt da rauskommen, es ist nicht legale
Eintragung dann bekommt der ärger ders eintraget hat ;)

der könnt dann sagen "na so dunkel wahren die nicht", " als er ihn
vohrgefahren hat wahr da reflektoren dran", "das hat der danch
geändert" ;)
die prüfen dann das nach ob das was in den papiern steht auch stimmt

ergo du bist schuld
Du bist dafür veranwortlich das die andren dein Bremslicht richitg
erkennen usw. also bekommst du dann immer eine teilschuld wenn
dir einer drauffährt
....run with the Wolves!!!

Holgi
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Beitrag von Holgi » 22 Jul 2008 10:54

Wo wir grad beim Thema sind...gestern hatte ich nen Fiesta vor mir mit
tiefschwarz lasierten Rückleuchten...da hat man selbst ohne ungünstige
Sonneneinstrahlung das Bremslicht so gut wie gar nicht erkennen können.

Wenn so jemand in der passenden Situation vor mir herfahren würde,
dann käme der mit ner Mängelmeldung nicht davon, sondern würde
mit dem Auto in dem Zustand keinen Meter mehr fahren...Eintragung
hin oder her. :evil:

Wie kann man nur so bekloppt sein, und die Dinger bis zur Unkenntlichkeit
schwarz überjauchen? :roll:

Ob der das immer noch so geil findet, wenn ihm nen 40-Tonner mit
Flüssiggas hinten draufraucht, weil der die starke Bremsung seines
Vordermannes nicht erkennen konnte :?

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Beitrag von DennisG89 » 22 Jul 2008 11:06

bei meinen mazda war das nicht so krass, die leuchten waren ganz
dunkelrot-schwarz. man konnte aber licht, blinker, bremsleuchte, usw.
noch sehr gut sehen. Hab ausserdem noch eine dritte bremsleuchte
zur sicherheit gehabt. so kann sich dann eig. auch keiner rausreden,
er hat es wegen der lasierung nicht gesehen

oder wie sieht ihr das?

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Beitrag von Fips » 22 Jul 2008 12:46

Fakt ist das du für jede Änderung an den Lichtern ein Lichtgutachten machen
müstest um LEGAL damit rum zu fahren und das kostet mal ein paar Tausender :roll:

Sachen wo im Fahrzeugbrief eingetragen sind sind keine 100%ige Sicherheit
das du im Recht bist, gibt genug schwarze Schafe unter den Prüfern wo gern
mal nen Umschlag einstecken... alles schon mitbekommen 8)

Mein Tüv Prüfer hat bei meiner Abnahme beim Probe Digitalfotos gemacht
wie das Auto aussieht und diese zu den Unterlagen ausgedruckt... somit
hat er eine 100%ige Sicherheit das wenn ich jetzt ne andere Verspoilerung
ran mach er nicht belangt wird.

Es gibt nen schönen § in der StVZO der die Beleuchtung am Fahrzeug regelt,
und an der kommt kein getöntes Rücklicht vorbei... 9 Jahre Tuning hinterlassen
nun mal seine Spuren :P

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