Lasierte Rückleuchten ???

Reparatur für den 24V, technische Fragen zum 16V?

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Beitrag von Fake-Ex-User » 22 Jul 2008 13:06

lasst solche scherze mim lasieren ich bin hier ma fast nem neuen mustang
hinten drauf weil der nur kohlen hinten drauf hatten das is einfach nur gefährlich

steff

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Beitrag von Holgi » 22 Jul 2008 13:33

Genau meine Meinung! :thumb:

Aber wenn es sich jemand unbedingt in den Kopf gesetzt hat, sowas zu
machen, dann kann man ihm mit noch so vielen Gegenargumenten
kommen...derjenige redet sich trotzdem immer wieder ein, dass es
gerade bei ihm ja nicht so schlimm is und deswegen bestimmt auch n
icht so verboten wie bei allen anderen. :roll:

Auf den Boden der Tatsachen kann man solche Leute halt immer nur
durch harte Sanktionen zurückbringen...oder wenn's halt zu spät is,
durch nen heftiges Schadensereignis :?

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Fips
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Beitrag von Fips » 22 Jul 2008 13:33

Hab da mal was rausgesucht, damit sollte das wohl geklärt sein.
Hat jemand aus nem anderen Forum geschrieben, über dieses
Thema kann man sich tod suchen
Eine Leuchte mit einem lichttechnischen Gutachten erhält eine
Kennzeichnung zur Serienfertigung. Dies geschieht durch das
e-Prüfzeichen und dieses setzt voraus, dass alle nachfolgenden
Leuchten identisch sind.

Wenn Du nun eine Leuchte einfärbst, entspricht diese nicht mehr
dem lichttechnischen Gutachten der Leuchte. Folglich erlischt die
Zulassung der Leuchte, da diese verändert wurde. Es müsste also
als erstes die Kennzeichnung auf der Leuchte entfernt werden.
Damit wären wir dann schon beim ersten Problem, denn die Leuchte
hat keine Zulassungsnummer mehr.

Nun könntest Du theoretisch eine neue Zulassung beim lichttechnischen
Institut in Auftrag geben. Dann stellen sich allerdings folgende Probleme
dar:

-- der Hersteller der Originalleuchte wird Dir aufs Dach steigen,
weil Du ja seine Leuchte veränderst

-- Du veränderst eine bestehende Leuchte. So eine Änderung
kann aber ausschliesslich durch den Hersteller der Leuchte in
Auftrag gegeben werden, der Du nicht bist

-- im Regelfall wirst Du keine Zulassung bekommen, weil die
Grenzen für die Leuchtwirkung normalerweise so gefasst sind,
dass wenig Spielraum nach oben und unten ist, Du also wohl
aus diesem Bereich herausfallen wirst

-- für den unwahrscheinlichen Fall, dass Deine Leuchte eine Zulassung
erhält, verpflichtest Du Dich, alle weiteren Leuchten identisch herzustellen.
Die Musterleuchte wird nämlich im Regelfall als Muster einkassiert,
bzw. muss jahrelang aufbewahrt und auf Verlangen zur Überprüfung
der Übereinstimmung vorgelegt werden können. Damit scheidet ein
Einbau der begutachteten Leuchte aus, weil sie zerstört werden könnte
(Unfall) und damit nicht mehr aufbewahrt werden kann, eine
Einzelanfertigung einer Leuchte ist also nicht möglich, Du musst
mindestens 2 Paare herstellen, eines zum aufbewahren, eines zum
einbauen

-- Du musst also weitere Leuchten bauen, was Dich vor 2 Probleme stellt:
-zum einen bist Du gezwungen, die zugewiesene Zulassungsnummer
(e-Prüfzeichen) erhaben auf jeder Leuchte anzubringen. Erhaben heisst,
dass sie vorstehen muss. Das ist ohne Gussform nicht möglich, also
kannst Du das bereits vergessen.
- ausserdem, siehe oben, müssen alle weiteren Leuchten identisch sein,
das kannst Du aber bei einem Lackauftrag nicht sicherstellen, weil
Belagstärke und Farbe nie 100% identisch sein können, das scheidet
durch die Herstellung alleine (lasieren oder lackieren) schon aus, somit
entspricht schon das zweite Paar nicht mehr dem ersten Paar

Aus diesem Grund sind auch Lampen von Zulieferern so teuer. Sie müssen
das Geld für die Gussform, Herstellung und Zulassung wieder herein
bekommen. Ich habe mal mit einem Hersteller gesprochen, der hier direkt
um die Ecke sitzt. Je nach Leuchte und deren Preis und Aufwand der
Fertigung, müssen zwischen 1000 und 2000 Leuchtensätze verkauft
werden, bevor sie in die Gewinnzone kommen. Und dabei handelt es sich
um einfach herzustellende Leuchten.

Ausserdem sind diese Leuchten immer aus durchgefärbten Kunststoff, weil
dort anhand der Zusammensetzung des Kunststoffes sichergestellt werden
kann, dass die Farbgebung immer identisch ist.

Quelle: http://www.verkehrsportal.de/board/lofi ... 27552.html

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