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				Lasierte Rückleuchten ???
				Verfasst: 20 Jul 2008 16:03
				von probe_max
				Hi Zusammen 
und zwar seh ich immer wieder leute mir Schwarz Lasierten Rückleuchten 
is das nicht verboten hätte nemlich auch gerne welche 

   gibts da eine 
möglichkeit die einzutragen oder so ???
MFG Max
 
			
					
				
				Verfasst: 20 Jul 2008 16:58
				von Hosi-San
				Nein
			 
			
					
				
				Verfasst: 20 Jul 2008 17:10
				von Cane GT
				aber es gibt firmen die sie dir lasieren , allerdings ist das nicht grad 
günstig !!! die machen dann nen lichttest und stellen dir nen gutachten 
dafür aus , allerdings hab ich da jetzt auch keine adresse parat , ein 
kumpel hat das bei seinem trans am machen lassen !!!
Mfg Cane
			 
			
					
				
				Verfasst: 20 Jul 2008 17:16
				von probe_max
				@cane
das würde ja dann bedeuten das ich dann die dinger praktischer weise 
danach vermarkten kann 

 wenn ich dann ein gutachten habe oder muss 
man das dann bei jedem neuen paar machen wenn man die lasieren lässt  
 
  
weil dann kann man ja da durch die unkosten wet machen so zu sagen  

 
			
					
				
				Verfasst: 20 Jul 2008 17:29
				von Cane GT
				muss mit jeder leuchte wieder gemacht werden , denn die lassen ja auch 
nur farbe drüber laufen und da ist bei jeder leuchte mehr oder weniger 
hängen geblieben !!! also muss jede leuchte wieder zum test !!!
Mfg Cane
			 
			
					
				
				Verfasst: 20 Jul 2008 18:32
				von DennisG89
				bei meinen alten mazda wurden die lasierten rückleuchten problemlos eingetragen. 
hab aber in dingolfing nen strafzettel bekommen (hatte leider keine zusätzlichen 
reflektor drauf, sonst hätte ich auch keine strafzettel bekommen, meinte der 
polizist in dingolfing, aber er hat die komplette rückleuchte aufgeschrieben). 
und die polizei in straubing sagt das dass so schon passt. wenn es eingetragen 
ist (laut polizei straubing)
eig. is ned erlaubt aber das is das gleiche wie mit roten blinker, die 
meisten poliziesten sagen nix dagegen.
			 
			
					
				
				Verfasst: 20 Jul 2008 22:13
				von probe_max
				cool dann müsste das ja gehen wenn ich nen reflektor hin mache aber 
wie hast du die eingetragen bekommen hattest du ein gutachten oder 
einzelabnahme oder wie??? 

 
			
					
				
				Verfasst: 21 Jul 2008 05:54
				von DennisG89
				hab einzelabnahme machen lassen,
garantie kann ich natürlich nicht geben das es eingetragen 
wird, am besten davor beim tüv nachfragen
			 
			
					
				
				Verfasst: 21 Jul 2008 08:53
				von Jay
				Nur der Vollständigkeit halber: 
 
1. es sind gefälschte Gutachten im Umlauf!
2. selbst eine Eintragung ist kein Freibrief!
3. (unter Umständen) kein Versicherungsschutz
Jede Veränderung an der Lichtanlage führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis,
ohne Betriebserlaubnis habt ihr keinen Versicherungsschutz. Wenn euch jetzt 
z.B. einer hintenreinsemmelt und behauptet, er hat das Bremslicht nicht gesehen,
weil die Lampen so dunkel sind, wird da natürlich genau geprüft. Entscheidet
dann ein Gutachter (der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft), dass die Leuchten zu
dunkel sind und niemals eintragungsfähig wären, ist deine Eintragung nichtmal
das Papier wert, auf dem sie gedruckt ist. Folglich bleibst du auf den Kosten sitzen,
darfst deinen Schaden und den Schaden am anderen Fahrzeug AUS EIGENER Tasche 
bezahlen. Wenn dann noch ein Personenschaden dabei ist: 
PROST MAHLZEIT!!!
 
			
					
				
				Verfasst: 21 Jul 2008 19:59
				von Solidsnaker
				Jay hat geschrieben:Nur der Vollständigkeit halber: 
 
1. es sind gefälschte Gutachten im Umlauf!
2. selbst eine Eintragung ist kein Freibrief!
3. (unter Umständen) kein Versicherungsschutz
 
Punkt 2 seh ich aber ganz anders.
 
			
					
				
				Verfasst: 21 Jul 2008 20:16
				von probe_max
				hab ich auch gedacht wenn das eingetragen is dann dürfte es doch keine probleme 
 
  
warum sollte es dann noch probleme geben klärt mich auf bitte  

 
			
					
				
				Verfasst: 21 Jul 2008 20:43
				von Lord Nikon
				
  wenn du ein Beamten erwischt der das nicht glaub kann der ein 
Nachprüfung verlangen sollt da rauskommen,  es ist nicht legale 
Eintragung  dann bekommt der ärger ders eintraget hat   
 
 
der könnt dann sagen  "na so dunkel wahren die nicht", " als er ihn 
vohrgefahren hat wahr da reflektoren dran", "das hat der danch 
geändert"  
 
 
die prüfen dann das nach ob das was in den papiern steht auch stimmt 
ergo du bist schuld 
Du bist dafür veranwortlich das die andren dein Bremslicht richitg 
erkennen usw.  also  bekommst du dann immer eine teilschuld wenn 
dir einer drauffährt
 
			
					
				
				Verfasst: 22 Jul 2008 10:54
				von Holgi
				Wo wir grad beim Thema sind...gestern hatte ich nen Fiesta vor mir mit 
tiefschwarz lasierten Rückleuchten...da hat man selbst ohne ungünstige 
Sonneneinstrahlung das Bremslicht so gut wie gar nicht erkennen können.
Wenn so jemand in der passenden Situation vor mir herfahren würde, 
dann käme der mit ner Mängelmeldung nicht davon, sondern würde 
mit dem Auto in dem Zustand keinen Meter mehr fahren...Eintragung 
hin oder her.  
 
 
Wie kann man nur so bekloppt sein, und die Dinger bis zur Unkenntlichkeit 
schwarz überjauchen?  
 
 
Ob der das immer noch so geil findet, wenn ihm nen 40-Tonner mit 
Flüssiggas hinten draufraucht, weil der die starke Bremsung seines 
Vordermannes nicht erkennen konnte  

 
			
					
				
				Verfasst: 22 Jul 2008 11:06
				von DennisG89
				bei meinen mazda  war das nicht so krass, die leuchten waren ganz 
dunkelrot-schwarz. man konnte aber licht, blinker, bremsleuchte, usw. 
noch sehr gut sehen. Hab ausserdem noch eine dritte bremsleuchte 
zur sicherheit gehabt. so kann sich dann eig. auch keiner rausreden, 
er hat es wegen der lasierung nicht gesehen
oder wie sieht ihr das?
			 
			
					
				
				Verfasst: 22 Jul 2008 12:46
				von Fips
				Fakt ist das du für jede Änderung an den Lichtern ein Lichtgutachten machen 
müstest um LEGAL damit rum zu fahren und das kostet mal ein paar Tausender  
 
 
Sachen wo im Fahrzeugbrief eingetragen sind sind keine 100%ige Sicherheit 
das du im Recht bist, gibt genug schwarze Schafe unter den Prüfern wo gern 
mal nen Umschlag einstecken... alles schon mitbekommen  
 
 
Mein Tüv Prüfer hat bei meiner Abnahme beim Probe Digitalfotos gemacht 
wie das Auto aussieht und diese zu den Unterlagen ausgedruckt... somit 
hat er eine 100%ige Sicherheit das wenn ich jetzt ne andere Verspoilerung 
ran mach er nicht belangt wird.
Es gibt nen schönen § in der StVZO der die Beleuchtung am Fahrzeug regelt, 
und an der kommt kein getöntes Rücklicht vorbei... 9 Jahre Tuning hinterlassen 
nun mal seine Spuren  
